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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 11 AS 356/11 B   

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https://dejure.org/2011,124134
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 11 AS 356/11 B (https://dejure.org/2011,124134)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.06.2011 - L 11 AS 356/11 B (https://dejure.org/2011,124134)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. Juni 2011 - L 11 AS 356/11 B (https://dejure.org/2011,124134)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 11 AS 356/11
    Schon aus verfassungsrechtlichen Gründen ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten insoweit eine nicht zu strenge Prüfung geboten; denn Artikel 3 Abs. 1, 20 Abs. 3 und 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) gebieten eine weitgehende Gleichstellung von bemittelten und unbemittelten Personen hinsichtlich ihrer jeweiligen Möglichkeiten, effektiven Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26. April 1988, 1 BvL 84/86, BVerfGE 78, 104).
  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 11 AS 356/11
    PKH darf deshalb unter dem Gesichtspunkt der nicht hinreichenden Erfolgsaussicht nur dann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache, wenn schon nicht auszuschließen, so doch wenigstens gänzlich fernliegend ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. April 2000, 1 BvR 81/00, NJW 2000, 1936 ff zur PKH-Bewilligung bei offenen Rechtsfragen).
  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 11 AS 356/11
    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass das BSG mit Urteil vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 46/09 R ausgeführt hat, dass Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die als Darlehen mit einer zivilrechtlich wirksam vereinbarten Rückzahlungsverpflichtung belastet sind, bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind.
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